Untersuchungen zur „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)“ Hier helfen Ihnen unsere Prüfingenieure vom GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH in Stuttgart gerne weiter.
Gerne führen wir nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxen, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch.
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.